Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 20. April 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sina Sebíián, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Make it Work“ (nachfolgend „Make it Work“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des digitalen Auftritts, insbesondere der administrativen Unterstützung bei der Einreichung von Meldungen über Online-Bewertungen, der Unterstützung bei Account-Entsperrungen sowie der Erstellung von Websites. 1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Make it Work ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Make it Work in Kenntnis der AGB des Kunden die Dienstleistung an ihn vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1. Vertragsgegenstand ist die Erbringung von administrativen Unterstützungsleistungen in einem der folgenden Leistungsbereiche, wie im jeweiligen Angebot konkret vereinbart:

a) Bewertungsmanagement (Google & Trustpilot): Administrative Unterstützung bei der Erfassung und Einreichung von Meldungen über Online-Bewertungen an die jeweiligen Plattformbetreiber (insbesondere Google LLC und Trustpilot A/S).

b) Social Media Account-Entsperrung: Unterstützung im Beschwerdeprozess bei Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube bei eingeschränkten oder gesperrten Accounts durch strukturierte Aufbereitung des Anliegens und Einreichung über die offiziellen Beschwerdekanäle der jeweiligen Plattform.

c) Website-Erstellung: Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung einer professionellen Website gemäß den im Angebot vereinbarten Spezifikationen.

2.2. Die Leistung von Make it Work umfasst je nach vereinbartem Leistungsbereich insbesondere: a) Ein unverbindliches Erstgespräch auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. b) Bei Bewertungsmanagement: die strukturierte Erfassung der vom Kunden benannten Bewertungen, die Erstellung und Einreichung einer Meldung beim jeweiligen Plattformbetreiber sowie die Übernahme der Kommunikation im Rahmen des Meldeverfahrens. c) Bei Social Media Account-Entsperrung: die strukturierte Aufbereitung des Anliegens und die Einreichung über die offiziellen Beschwerdekanäle der jeweiligen Plattform. d) Bei Website-Erstellung: Konzeption, Design, technische Umsetzung, Einrichtung rechtlich erforderlicher Seiten (Impressum, Datenschutz) sowie Einweisung zur eigenständigen Pflege. Der genaue Leistungsumfang wird im individuellen Angebot festgelegt.

2.3. Kein Erfolgsversprechen bei Bewertungsmanagement und Social Media Entsperrung: Make it Work schuldet keinen Erfolg. Die Entscheidung über die tatsächliche Löschung einer Bewertung oder die Entsperrung eines Accounts obliegt allein dem jeweiligen Plattformbetreiber. Make it Work erbringt eine Dienstleistung in Form einer sorgfältigen administrativen Unterstützung. Eine Garantie für die Löschung einer Bewertung oder die Entsperrung eines Accounts wird ausdrücklich nicht übernommen.

2.4. Keine Rechtsberatung, keine rechtliche Vertretung: Make it Work ist kein Rechtsanwalt und erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Dienstleistung beschränkt sich auf die administrative Unterstützung bei der Einreichung von Meldungen über die von den Plattformbetreibern bereitgestellten Formulare und Meldesysteme. Es erfolgt keine rechtliche Bewertung, keine Rechtsberatung und keine rechtliche Vertretung gegenüber Dritten oder vor Gericht. Kunden, die eine rechtliche Beratung oder Vertretung wünschen, werden ausdrücklich darauf hingewiesen, sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt zu wenden.

2.5. Website-Erstellung als Werkvertrag: Bei der Dienstleistung Website-Erstellung handelt es sich um einen Werkvertrag gemäß § 631 BGB. Make it Work schuldet die Herstellung des vereinbarten Werkes (Website) gemäß den im Angebot festgelegten Spezifikationen. Das Widerrufsrecht des Kunden erlöscht bei Werkverträgen, sobald Make it Work mit der Ausführung begonnen hat und der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn sowie dem damit verbundenen Erlöschen des Widerrufsrechts gegeben hat.

3. Vertragsschluss

3.1. Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website von Make it Work stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar (invitatio ad offerendum).

3.2. Der Kunde gibt durch die Übermittlung seiner Daten und der betreffenden Bewertungen über das Kontaktformular oder per E-Mail ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über eine unverbindliche Ersterfassung ab.

3.3. Auf Basis der Ersterfassung unterbreitet Make it Work dem Kunden ein Angebot für die kostenpflichtige Beauftragung zur Durchführung des Einreichungsverfahrens. Dieses Angebot enthält die genaue Leistungsbeschreibung und die anfallende Vergütung.

3.4. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot von Make it Work in Textform (z.B. per E-Mail) annimmt.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung für die Dienstleistungen von Make it Work richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.

4.2. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem vereinbarten Leistungsbereich:

a) Bei Bewertungsmanagement und Social Media Account-Entsperrung: 50% der vereinbarten Vergütung sind als Vorschuss vor Beginn der Tätigkeit fällig. Die restlichen 50% werden nach Abschluss der Einreichung bzw. Einreichung der Beschwerde fällig, unabhängig vom Ergebnis der Plattformentscheidung.

b) Bei Website-Erstellung: Die Zahlungsmodalitäten werden im individuellen Angebot festgelegt. Üblicherweise gilt: 50% bei Auftragserteilung, 50% bei Übergabe der fertigen Website.

5. Pflichten des Kunden

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, Make it Work alle für die Erfassung und Durchführung des Einreichungsverfahrens erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

5.2. Der Kunde versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zu den geschilderten Sachverhalten korrekt und vollständig sind. Make it Work überprüft diese Angaben inhaltlich nicht auf ihre Richtigkeit.

5.3. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. Make it Work haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde falsche oder unvollständige Informationen bereitgestellt hat.

6. Haftung

6.1. Make it Work haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Make it Work bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

6.2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Make it Work nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

6.3. Wie in Ziffer 2.3 dargelegt, wird keine Haftung für den Erfolg der Einreichungsbemühungen übernommen.

7. Vertraulichkeit

Make it Work verpflichtet sich, alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertragszwecks (z.B. Kommunikation mit Plattformbetreibern) erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Make it Work der Sitz von Make it Work in Köln.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

AGB durch IT-Recht Kanzlei München